"Lieber Tierfreund sei so nett, mache gleich die Schulden wett"
Die Behandlungen in der Tierarztpraxis Dr. Riechert werden auf der Grundlage der neuen Gebühren-ordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet. Die Sätze dieser gesetzlichen Abrechnungsgrundlage dürfen nicht unter- oder überschritten werden.
Nach der Behandlung Ihres Tieres haben sie die Möglichkeit unserer Leistungen in bar oder wenn sie einen Betrag von mehr als 15 Euro haben auch gerne mit EC Karte zu bezahlen. Wir erstellen keine Rechnungen, weil wir unsere Arbeitszeit Ihrem Tier widmen möchten und nicht dem organisatorischen Verwaltungsaufwand.
Wir berechnen grundsätzlich den einfachen Satz der GOT. Die neue Gebührenordnung lässt in besonderen Fällen auch eine Abrechnung bis zum Dreifachen des jeweiligen Gebührensatzes zu.
Zum Beispiel: